Zuschuss der Pflegekassen und weitere Förderungen
Haben Sie, Ein angehöriger oder Bekannter einen Pflegegrad?
Dann haben wir gute Nachrichten: Die deutsche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen Anteil der Anschaffungskosten für Pflegehilfstmittel!
- Wir möchten Sie hier nur über die Optionen einer Förderung aufklären. Sicheres Bad übernimmt nicht den Antrag für die Förderung. Diese muss durch Sie selbst erfolgen.
Folgende Maßnahmen werden im Badezimmer unterstützt:
- Badewanneneinstiegshilfen
- Umbau der Badewanne zur Dusche
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
- Höhenverstellbarer Waschtisch
- Höhenverstellbares WC
Wie und wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Antrag auf einen Zuschuss muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich im Regelfall bei der Krankenkasse. Bevollmächtigte Personen können den Antrag ebenfalls stellen.
Förderungen sind zudem auch möglich durch:
- KfW / Förderbanken
- Kommunale Förderungen
- Krankenkassen
Bitte beachten Sie:
Um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicherzustellen, sollte der Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen insgesamt fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pfegestufen. Die Pflegegrade sind wie folgt gegliedert: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Hier das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
§ 40 SGB XI, Abs. 1:
§ 40 SGB XI, Abs. 4:
Definition der einzelnen PflegegraDe
Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Gleichzeitig wurden Versicherte, die zum 31.12.2016 bereits Pflegestufe 2 hatten, sowie Menschen mit Demenz und Pflegestufe 1 automatisch in den neuen Pflegegrad 3 überführt.